18. Geburtstag
Mit dem 18. Geburtstag wird man volljährig und hat nun die Möglichkeit wählen zu gehen bei Bundestagswahlen, einen Autoführerschein zu absolvieren oder die Möglichkeit alle alkoholischen Getränke ohne Begrenzung des Alkoholprozentsatzes zu genießen.
Mit dem 18. Geburtstags wird man nach der deutschen Rechtssprechung auch voll geschäftsfähig d.h. man hat nun die Möglichkeit Verträge abzuschließen, aber im Umkehrschluss ist man nun auch voll für seine Unterschrift haftbar.
Zu diesem Geburtstag sollte man unter allen Umständen eine feuchtfröhliche Party veranstalten, mit der man den Übergang von Jugendlichen zum Volljährigen ordentlich und voller Hingabe begießt.